Zu den aktuellen Forschungsergebnissen der Hans-Böckler-Stiftung zu prekärer, insbesondere geringfügiger Beschäftigung erklärte Bernd Günther, Vorsitzender der DGB-Region Leipzig-Nordsachsen, am Freitag in Leipzig:
"In Leipzig waren im Jahr 2010 rund 43000 Menschen geringfügig beschäftigt, darunter 24700 Frauen. Damit ist die Zahl der Minijobs in Leipzig seit 2008 kontinuierlich gestiegen. Die Minijobreform hat das erklärte Ziel, Arbeitslosen einen Weg in existenzsichernde Beschäftigung zu bahnen, gründlich verfehlt. Vielmehr zeigen sich enorme Nebenwirkungen. Unabhängig von der Qualifikation arbeiten über 80 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber zu Niedriglöhnen, insbesondere im Osten. Der monatliche Durchschnittverdienst der geringfügig Beschäftigten beträgt hier rund 200 Euro. Dies verstärkt den Druck auf das Lohngefüge insgesamt, vor allem im Dienstleistungssektor. Für die Beschäftigten sind die Minijobs keine Brücke in reguläre Beschäftigung, sondern eine Sackgasse. Weil in einigen Branchen überwiegend Minijobs angeboten werden, finden viele Arbeitssuchende keine reguläre Beschäftigung. Dies gilt vor allem für Frauen, für die Minijobs längst vom Ausnahmefall zur alltäglichen Form der Beschäftigung geworden sind.
Minijobs reißen gravierende Lücken in die Altersversorgung vieler Arbeitnehmerinnen. Schon heute haben 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland im Alter zwischen 50 und 55 Jahren im Laufe ihres Berufslebens durchschnittlich 7,6 Jahre in Minijobs gearbeitet. In Ostdeutschland sind es 30 Prozent mit Zeiten von bis zu 3,5 Jahren. So ist Altersarmut für Minijobberinnen fast unausweichlich."
Die Hans-Böckler-Stiftung steht mit ihrer Einschätzung nicht allein. Andere Institute kommen zu ähnlichen Ergebnissen, fast alle Institute halten die Minijobs inzwischen für eine Fehlentwicklung.
"Aus diesen Erkenntnissen muss der Gesetzgeber endlich Konsequenzen ziehen. Völlig falsch ist die weitere Anhebung der Minijobgrenze auf 450 Euro. Die Koalition will offensichtlich die Menschen in kleinen Beschäftigungsverhältnissen für dumm verkaufen. Sie tut so, als ob es sich dabei um eine Gehaltserhöhung handelt. Das ist falsch und irreführend. Dadurch wird der Niedriglohn nur ausgeweitet, statt ihn einzudämmen. Alle Arbeitsverhältnisse müssen gleich behandelt und alle Beschäftigten vom ersten Euro an in die Sozialversicherung eingebunden werden. Auf dem Papier haben alle Beschäftigten gleiche Rechte. In der Realität werden Minijobberinnen und Minijobbern elementare Rechte und eine Entlohnung, die ihrer Leistung entspricht, vorenthalten. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden, es darf keine Beschäftigte erster und zweiter Klasse geben. Der DGB fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und Entgeltgleichheit. Auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um die Minijobfalle endlich aufzulösen", so Günther.