Deutscher Gewerkschaftsbund

15.11.2011
DGB-Aktion zum CDU-Parteitag in Leipzig

Niedriglöhnen endlich einen Riegel vorschieben.

Sächsische Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter begrüßten die Delgierten des CDU-Parteitages auf der Neuen Messe Leipzig mit Informationsmaterial und Müsliriegeln. Die überwältigende Mehrheit der Unionsanhänger befürwortet die Einführung von Mindestlöhnen. Das ergab eine repräsentative Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Danach unterstützen neun von zehn CDU- und CSU-Wählern (87 Prozent) Mindestlöhne für alle oder für bestimmte Branchen. Leider stimmt der nun beschlossene "Mindestlohn light" in keiner Weise zufrieden.

 

Als keinesfalls großen Wurf, aber als Zeichen der Anerkennung gewisser Realitäten bezeichnete Claus Matecki, DGB-Vorstandmitglied, den Beschluss des CDU-Parteitags auf Grundlage des Mindestlohn-Kompromisses der CDU-Spitze. Nun bleibe abzuwarten, ob es der CDU gelinge, diese „Mindestlohnlösung light“ zügig mit dem Koalitionspartner FDP umzusetzen.

„Zwar sieht der Mindestlohn-Beschluss der CDU eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze für tariflose Branchen vor. Der DGB kritisiert jedoch, dass eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften Differenzierungen von einer Lohnuntergrenze vornehmen darf. Damit droht ein intransparentes Tarifwirrwarr, das man weder ,einheitlich’ nennen kann, noch eine Garantie für Existenz sichernde Lohnuntergrenzen ist.

Inakzeptabel ist es auch, dass Lohnuntergrenzen nur dort von den Tarifpartnern vereinbart werden sollen, wo es nicht bereits Tarifverträge gibt. Mit anderen Worten: Viele Friseurinnen oder Floristen müssen auch weiterhin mit Löhnen von zum Teil unter fünf Euro darben. 

Wenn sogar die FDP mit dieser Lösung leben kann und der CDU-Wirtschaftsflügel bei diesem ,Mindestlohnkompromiss' von einem ,Sturm im Wasserglas' spricht, wird klar, dass die Niedriglohnbeschäftigten nicht viel zu erwarten haben. Dabei brauchen sie klar und verbindlich geregelte einheitliche, gesetzliche Mindestlöhne von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Und zwar unabhängig davon, ob sie in Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern leben oder in welchem Beruf sie gerade arbeiten.

Es muss flächendeckend Schluss gemacht werden mit der staatlichen Subvention für Arbeitgeber, die auf Kosten der Beschäftigten und Sozialkassen Armutslöhne zahlen mit dem zynischen Hinweis: ,Hauptsache Arbeit, geh’ doch aufstocken'.

Jetzt muss die CDU zeigen, ob sie diesen Verwerfungen wirklich den Garaus machen und sich für menschenwürdige Arbeit einsetzen will. Auch ihre eigenen Wähler werden genau beobachten, ob die CDU die Interpretationsspielräume ihres Mindestlohn-Beschlusses auch gegen Widerstände der FDP nutzen wird.“

 



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