Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Sachsen hat im Jahr 2010 insgesamt fast 18 Millionen Euro für die Gewerkschaftsmitglieder erstritten. „Die Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder im Arbeits- und Sozialrecht ist eine zentrale Dienstleistung des DGB für seine Mitglieder. Der Rechtsschutz ist eine wichtige Säule zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so der Vorsitzende der DGB-Region Leipzig-Nordsachsen, Bernd Günther.
Die meisten Verfahren werden vom DGB-Rechtsschutz im Sozialrecht geführt. Allein in der Region Leipzig waren das im vergangenen Jahr 1221 Verfahren. „Schwerpunkt der Streitigkeiten im Sozialrecht sind Verfahren zum Rentenrecht und die anhaltend hohen Unstimmigkeiten bei Hartz IV. Verfahren im Sozialrecht haben die Besonderheit einer langen Laufzeit.“, erläutert der Leiter des Leipziger DGB-Rechtsschutzes Hermann Kemper. Im Sozialrecht wurden knapp eine Millionen Euro erstritten.
Im Arbeitsrecht wurden 2010 vom DGB-Rechtsschutz Leipzig 993 Verfahren geführt. Dabei wurden für die klagenden Gewerkschaftsmitglieder rund 1,7 Millionen Millionen Euro erstritten. „Neben den Kündigungsschutzklagen haben in den letzten Jahren die Forderungsklagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich zugenommen. Fehlende Gehaltszahlungen und falsche Eingruppierungen machen in diesem Bereich einen immer größer werdenden Anteil aus.“, sagte der DGB-Rechtsschutzleiter Hermann Kemper.
Neben den Hauptgebieten Arbeits- und Sozialrecht in der 1. Instanz vertreten die DGB-Rechtsschützer die Gewerkschaftsmitglieder auch in Verwaltungsrechtsverfahren sowie in den Verfahren der 2. Instanz.
Der DGB-Rechtsschutz steht den ca. 75.000 Gewerkschaftern in der Region Leipzig-Nordsachsen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos zur Verfügung.