Deutscher Gewerkschaftsbund

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Zeiten nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. In der Verantwortung des DGB und der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften erfolgen die Vorschläge für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Leipzig und der Landesgerichte (2. Instanz).

 

Nach Ablauf der persönlichen Amtszeit kann eine Wiederberufung oder eine Neuberufung auf Vorschlag der Mitgliedsgewerkschaften erfolgen. Nach Prüfung erfolgt die Einreichung an die zuständigen Arbeitsgerichte und Sozialgerichte zur Berufung durch den jeweiligen Präsidenten.

 

Ehrenamtliche Richter müssen den Sachverhalt zutreffend aufnehmen und analysieren. Die Frage einer ausgewogenen Praktikabilität spielt eine beachtliche Rolle. Vor allem das Richterrecht verlangt die volle Berücksichtigung des sozialen und wirtschaftlichen Umkreises, die Erfassung aller sozialogischen Bezüge und ihre sachgerechte Wertung.

 

Die DGB-Region Leipzig-Nordsachsen führt einmal im Quartal eine Schulung durch. Die Seminare sind freiwillig und auch für interessierte Gewerkschafter/-innen offen. Die Referenten sind Richter der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte und Dozenten der HTWK-Leipzig und der DGB-Rechtsschutz GmbH.

 

Wir würden uns freuen, wenn viele engagierte Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen finden, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben möchten. Bitte meldet Euch bei Eurer Gewerkschaft, die dann alles Weitere unternimmt. Auch die DGB-Region Leipzig-Nordsachsen beantwortet unter Tel.: 0341-2110955 gern weitere Fragen. 


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